Die Kosten für ärztlich verordnete Physiotherapie oder medizinische Trainingstherapie werden gemäss Krankenversicherungsgesetz von allen Krankenkassen und Unfallversicherungen sowie der Militär-
und der Invalidenversicherung übernommen.
Was bedeutet eine Verordnung zur Physiotherapie?
Mit einer Verordnung werden die Behandlungskosten von Ihrer Krankenkasse oder Unfallversicherung übernommen.
Pro Verordnung sind maximal 9 Sitzungen möglich. Sind weitere Sitzungen von Nöten, muss beim Arzt um eine neue ärztliche Verordnung angefragt werden.
Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch physiotherapeutische Dienstleistungen und Massagen ohne ärztliche Verordnung zu folgenden Tarifen an:
Physiotherapie / Massage / Libscher und Bracht / Thetahealing:
• 25 Min. CHF 75.-
• 55 Min. CHF 130.-
Mit einer Zusatzversicherung der meisten Krankenkassen wird ein Anteil für präventive Massagen ohne ärztliche Verordnung übernommen. Bitte fragen Sie dazu direkt bei Ihrer Krankenkasse
nach.